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Sicherheit für Ihre IT-/TK Systeme und Anlagen
Erfüllen Sie die gesetzlich verordneten Auflagen Ihrer
Sicherheit
Seit der Einführung des KonTraG, dem Gesetz zur Kontrolle
und Transparenz, zählt die IT-Sicherheit zu den Prioritäten
des Topmanagements. Das KonTraG verpflichtet alle Unternehmen
gesetzlich zur Einführung eines allgemeinen Risikomanagement
und fördert in der Beweislast den Nachweiss einer methodisch
hergestellten ausreichenden IT-Sicherheit. Ferner empfiehlt der
Bankenauschuß die Übernahme einer Notfallplanung nach
Basel II.
Wir unterstützen Sie bei der Entscheidung, welche der gesetzlichen
Regelungen zur IT-Sicherheit Sie in Ihrem Unternehmen umsetzen müssen,
damit Sie als Inhaber, Vorstand, Direktor oder Geschäftsführer
nicht mit Haftungsansprüchen durch Ihr Privatvermögen
rechnen müssen (Siehe nachfolgende Paragraphen*).
§ 91 Aktiengesetz (AktG)
(2) Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere
ein Überwachungssystem einzurichten, damit der Fortbestand
der Gesellschaft gefährdenden Entwicklungen früh erkannt
werden.
§ 93 Aktiengesetz (AktG)
(2) ... einzelne Vorstandsmitglieder mit Ihrem Privatvermögen
bis zur Höhe des entstandenen Schadens haftbar gemacht werden
können ...
§ 43 GmbHG
Ist streitig, ob die Geschäftsführer die Sorgfalt eines
ordentlichen Geschäftsmannes angewandt haben, so trifft sie
die Beweislast ...."
* Diese Sammlung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
und ist rein informativ gedacht.
IT-/TK-Sicherheit optimieren
Sicherheits-Check und Analyse, Security Audits, Security Management
und Netzwerksicherheit. Einführung der DIN EN ISO 9000ff Zertifizierung.
- Logische Sicherheit
Entwicklung, Realisierung und Überprüfung von Sicherheitskonzepten
- Physische Sicherheit
Schwachstellenanalyse der IT-/TK-Infrastruktur
Überprüfung der baulichen Voraussetzungen
- Seminare
IT-Sicherheit für Betriebe und Konzerne, Anti-Hacker, Email-
und Datenbank-Server Security Seminare
- Sicherheitstechnische Bauplanung
Projektleitung unter der Berücksichtigung der empfohlen gesetzlichen
Maßnahmen
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