Sicherheit für Ihre IT-/TK Systeme und Anlagen
Erfüllen Sie die gesetzlich verordneten Auflagen Ihrer Sicherheit

Seit der Einführung des KonTraG, dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz, zählt die IT-Sicherheit zu den Prioritäten des Topmanagements. Das KonTraG verpflichtet alle Unternehmen gesetzlich zur Einführung eines allgemeinen Risikomanagement und fördert in der Beweislast den Nachweiss einer methodisch hergestellten ausreichenden IT-Sicherheit. Ferner empfiehlt der Bankenauschuß die Übernahme einer Notfallplanung nach Basel II.

Wir unterstützen Sie bei der Entscheidung, welche der gesetzlichen Regelungen zur IT-Sicherheit Sie in Ihrem Unternehmen umsetzen müssen, damit Sie als Inhaber, Vorstand, Direktor oder Geschäftsführer nicht mit Haftungsansprüchen durch Ihr Privatvermögen rechnen müssen (Siehe nachfolgende Paragraphen*).

§ 91 Aktiengesetz (AktG)
(2) Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit der Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Entwicklungen früh erkannt werden.

§ 93 Aktiengesetz (AktG)
(2) ... einzelne Vorstandsmitglieder mit Ihrem Privatvermögen bis zur Höhe des entstandenen Schadens haftbar gemacht werden können ...

§ 43 GmbHG
Ist streitig, ob die Geschäftsführer die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes angewandt haben, so trifft sie die Beweislast ...."

* Diese Sammlung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist rein informativ gedacht.

IT-/TK-Sicherheit optimieren

Sicherheits-Check und Analyse, Security Audits, Security Management und Netzwerksicherheit. Einführung der DIN EN ISO 9000ff Zertifizierung.

  • Logische Sicherheit
    Entwicklung, Realisierung und Überprüfung von Sicherheitskonzepten
  • Physische Sicherheit
    Schwachstellenanalyse der IT-/TK-Infrastruktur
    Überprüfung der baulichen Voraussetzungen
  • Seminare
    IT-Sicherheit für Betriebe und Konzerne, Anti-Hacker, Email- und Datenbank-Server Security Seminare
  • Sicherheitstechnische Bauplanung
    Projektleitung unter der Berücksichtigung der empfohlen gesetzlichen Maßnahmen
 



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